Verkehrsrecht

„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

(§ 1 Abs. 2 StVO)

 

Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsgebieten und Problemfeldern, die eine ständige Fortbildung erfordern. Man denke an das zuletzt geänderte Fahrerlaubnisrecht sowie das Versicherungsrecht oder die Gebiete der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion. Die Regulierung eines Personengroßschadens erfordert vom Anwalt nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten könnten.

Wer sich also mit dem Straßenverkehrsrecht näher beschäftigt, wird sehr schnell feststellen, dass dieses Rechtsgebiet mehr umfasst als Einsprüche gegen Bußgeldbescheide.

Das Kfz-Unfallrecht beschäftigt sich mit der Geltendmachung, aber auch der Abwehr von Forderungen nach einem Straßenverkehrsunfall.

Bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen gilt es, von Anfang an alle für eine erfolgreiche Schadensregulierung bedeutsamen Gesichtspunkte zu beachten. So ist zu klären, wer der Schädiger ist, ob ein Gutachter beauftragt werden muß, welches Mietfahrzeug während der Reparaturzeit des eigenen Autos beansprucht werden darf, welches Mitverschulden man sich ggf. anrechnen lassen muß, ob die Rechtsschutzversicherung eintritt, wer den Verdienstausfall bezahlt, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht, usw..

Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls geworden ist, kann sich eines Anwalts seiner Wahl bedienen, um seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wobei die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen sind, denn diese Kosten sind Teil der Schadensregulierung. In solchen Fällen braucht noch nicht einmal eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen zu werden. Laut einer Erhebung des ADAC fallen die Regulierungsquoten der Versicherungen übrigens deutlich höher aus, sobald ein Anwalt mit der Durchsetzung betraut wird.

Letztlich ist es wichtig zu wissen, wie man sich allgemein prozessual zu verhalten hat und wie im Prozess die Beweislastverteilung in Straßenverkehrsunfällen geregelt ist.

Auf den Gebiet des Verkehrsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung von der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Abwicklung mit den Unfallbeteiligten und den Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Gleichfalls vertreten wir Sie im Falle von Fahrverboten und bei Entziehungen der Fahrerlaubnis.

 

Unser Leistungsangebot im Verkehrsrecht:

  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld
  • Schadensabwicklung mit Versicherern
  • Probleme bei Fahrverboten und Fahrerlaubnisentzug
  • Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vertretung bei Verkehrsstraftaten und Gerichtsverfahren

 

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