Sozialrecht

„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“

(§ 1 SGB XII)

 

Das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht sind weitgefächerte Rechtsgebiete. Die Rechtsvertretung besteht im wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Leistungserbringern oder -trägern.

Gerne beraten wir Sie in allen relevanten Bereichen. In vielen Fällen ist die Rechtsverfolgung keineswegs so kostspielig, wie häufig angenommen wird. Im Grundsatz gilt: Die erfolgreiche Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche ist nicht mit Kosten verbunden.

In den Bereich der Leistungsansprüche fallen zum Beispiel Ansprüche auf Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Ferner das Verfahren zur Anerkennung von Pflegestufen, der Anspruch auf Krankengeld, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Ansprüche aus Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeitsrenten, Altersrenten, Leistungen aus der Pflegeversicherung, Rechte aus Arbeitsunfällen sowie jegliche Ansprüche gegen Ihre Krankenversicherung. In all diesen Fragen helfen wir Ihnen gerne und setzen Ihre Ansprüche durch.

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