Privatinsolvenzrecht

„Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er (...) von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.“

(§ 286 InsO)

Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise kann es jeden treffen; dazu gehören Mediziner und Juristen genauso wie Angestellte und Arbeiter. Besonders Selbständige sind ständig von Insolvenz bedroht und auch den hoch bezahlten Banker kann es treffen.

Reicht Ihr Einkommen nicht mehr aus um die laufenden Verbindlichkeiten zu decken, dann sollten Sie an die Durchführung eines Privatinsolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenz-verfahrens) denken.

Insbesondere wenn Sie hohe Kredite zu tilgen haben und wenn Sie es mit Ihren monatlichen Raten noch nicht einmal schaffen, die aufgelaufenen Zinsen zu decken, dann wird es dringend Zeit etwas zu tun - denn aus gerichtlich titulierten Forderungen kann 30 Jahre lang vollstreckt werden!

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist das Verfahren zur Bereinigung ihrer Schulden. Ziel einer Schuldenregulierung ist: es, Wege zu einem Vergleich mit den Gläubigern zu finden, die Gesamtschulden sowie die monatlichen Raten zu reduzieren und zu einer Gesamtrate zusammenzufassen. Für den Fall des Scheiterns steht Ihnen der Weg des gerichtlichen Insolvenzverfahrens offen. Das erfolgreich beendete Insolvenzverfahren sowie das anschließende Restschuldbefreiungsverfahren führt zum vollständigen Erlass aller Schulden.

Wir betreuen Sie als Schuldner in der Verbraucherinsolvenz vom ersten Schritt bis zur Restschuldbefreiung.

 

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