„Eine Gesellschaft, deren Zweck auf dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.“

(§ 105 Abs. 1 HGB)


In Gesellschaften organisieren sich Personen, um gemeinsame Zwecke insbesondere im Berufs- und Wirtschaftsleben zu verfolgen. Die in der Praxis häufigsten Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Personenhandelsgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Personenwechsel, Streitentscheidung zwischen Gesellschaftern sowie zwischen ihnen und der Gesellschaft, Strukturveränderungen sowie die Beendigung von Gesellschaften.

Wir sind für mittelständische Unternehmen vornehmlich in den Rechtsformen der GbR, KG und OHG sowie GmbH tätig. Wir beraten bei ihrer Gründung, insbesondere im Rahmen der Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Einbeziehung steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Weiterhin vertreten wir Gesellschafter und Unternehmen in Auseinandersetzungen über Beteiligungsrechte und -pflichten. Schließlich spielt das Gesellschaftsrecht eine zentrale Rolle im Rahmen unserer Tätigkeit für mittelständische Unternehmen bei Strukturveränderungen (Unternehmenstransaktionen).

 

Zum Seitenanfang